10.05.2021 09:00
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Es stellen sich zunehmend Fragen im Zusammenhang mit Abfällen, die im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie stehen. Dies betrifft vor allem die Handhabung von Abfällen aus der Verimpfung, z.B. Umgang mit Resten vektorbasierter Impfstoffe, sowie Abfällen aus den vielerorts in Massen durchgeführten Schnell- und Selbsttests.
Diese Umstände hat das Umweltbundesamt (UBA) gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut (RKI) unter Beteiligung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem Paul-Ehrlich-Institut, den Umweltministerien der Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen zum Anlass genommen, Empfehlungen zum Umgang mit anfallenden Abfällen im Zusammenhang mit COVID-19 zu entwickeln und diese über den Abfalltechnik-Ausschuss der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) mit den Bundesländern abzustimmen.
Die dabei verfasste Empfehlung sieht im Ergebnis keine besonderen Anforderungen an die Entsorgung von derartigen Abfällen vor:
Bei dem COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca sollen keine vermehrungsfähigen Viren enthalten sein, sodass keine Risiken bestünden, die einen besonderen Umgang mit Impfstoffabfällen im Vergleich zu anderen nicht gefährlichen medizinischen Abfällen bzw. Arzneimittelabfällen erforderten. Dies treffe auch auf die weiteren derzeit bekannten, noch in der Entwicklung befindlichen COVID-19-Impfstoffe zu.
Bei Schnelltests handelt sich um Abfälle mit sehr geringen Virusmengen aufgrund der zu verzeichnenden wenigen positiven Tests. Auch finde im Test-Kit keine Vermehrung der Viren statt. Es gehe daher von den als Abfall anfallenden gebrauchten Test-Kits kein Risiko aus, das einen besonderen Umgang mit diesen Abfällen im Vergleich zu anderen nicht gefährlichen medizinischen Abfällen erfordere.
Für gebrauchte Impfstoff-Durchstechflaschen bzw. gebrauchte Schnelltests, die in mobilen oder stationären Impf- und Testzentren im Zusammenhang mit der Eindämmung von COVID-19 anfallen, erfolgen weitere Empfehlungen hinsichtlich der Stich- und Schneidgefahren und damit zur korrekten Verpackung der Abfälle.
Bei Impfstoffen, die zu Abfall werden, z.B. bei Unterbrechung der Kühlkette, und damit in größeren Chargen entsorgt werden müssen, sei eine Behandlung wie Produktionsabfall geboten und unter Beachtung der Verpackungsvorgaben der Entsorgungsanlage und zur Vermeidung einer missbräuchlichen Weiterverwendung unter dem Abfallschlüssel AS 18 01 09 als nicht gefährliche Abfälle dokumentiert einer geeigneten thermischen Behandlung zuzuführen. Fallen diese Abfälle dagegen in mikrobiologischen und labormedizinischen Einrichtungen an, so habe die Entsorgung von diagnostischen Abfällen weiterhin grundsätzlich gemäß LAGA Mitteilung 18 unter Berücksichtigung der TRBA 100 und 250 zu erfolgen.
Die Empfehlung besagt außerdem, dass Verbraucherinnen und Verbraucher gebrauchte Tests in einem stabilen (reißfesten), fest verschlossenen Müllbeutel in die Restmülltonne geben können.