16.02.2023 12:00
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Unternehmen, die als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) gelten, dürfen keine Beihilfen erhalten. Das Beihilfeverbot besteht, wenn ein Unternehmen ohne staatliche Unterstützung so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen sein wird und bestimmte Voraussetzungen der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (R&U-LL) erfüllt sind. Die Einstufung als UiS wird überall relevant, wo Beihilfen beantragt werden.
Bislang war die Einordnung als UiS für Unternehmen nicht einschlägig, wenn sie über ein Nachrangdarlehen in Form eines Gesellschafterdarlehens mit Rangrücktritt verfügt haben. Ein solches Darlehen wurde sogar explizit als Beispiel unter Punkt 7.2 des Formulars 1139 zur Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen nach dem Energie- und Stromsteuerrecht aufgeführt.
Nachdem die EU-Kommission ihre Auffassung zur Einordnung des Nachrangdarlehens geändert und sich die Zollverwaltung dieser angeschlossen hat, wird die bisherige Verwaltungspraxis aufgegeben. Nach aktueller Auffassung werden Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt nämlich nicht mehr als Eigen-, sondern ausschließlich als Fremdkapital angesehen. Dies gilt auch unabhängig davon, ob es sich um ein Nachrangdarlehen eines Gesellschafters oder eines Dritten handelt. Grund hierfür ist, dass Nachrangdarlehen nach den internationalen sowie deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen eine zurückzuzahlende Verpflichtung darstellen.
Die Änderung der Verwaltungspraxis hat damit für antragstellende Unternehmen die weitreichende Folge, dass ein Nachrangdarlehen nicht mehr ausreicht, um im Rahmen der Selbsterklärung den Ausschlussgrund UiS entfallen zu lassen. Es besteht das Risiko, dass keine Entlastung gewährt wird.
Die Fachmeldung zur aktuellen Auffassung der EU-Kommission finden Sie hier. Zudem ist die Änderung in der Verwaltungspraxis unter Punkt 3.3 des Merkblattes 1139a zu staatlichen Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht aufgeführt.
Autorinnen: Lena Ziska
Jacqueline Rothkopf