Das Bundeskartellamt hat erste Missbrauchsverfahren gegen Gasversorger auf Grund der Energiepreisbremsengesetze eingeleitet. Für energieintensive Unternehmen ist das zunächst im Rahmen von Vertragsverhandlungen und bei der Prüfung relevant, ob die Preisbremsen zutreffend vom eigenen Energieversorger auf den Monatsrechnungen entlastet wurden. Sie können aber auch selbst in den Fokus geraten, wenn Sie Erdgas an Dritte verkaufen oder sich dieses z.B. an der Börse „selbst“ beschaffen und gleichzeitig Anträge nach den Preisbremsengesetzen stellen.