Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob auch der Strom aus thermischen Abfallverwertungsanlagen, die nur teilweise biologisch abbaubare Abfälle verwerten, einen Einspeisevorrang hat. Der EuGH entschied, dass der vorrangige Netzanschluss zumindest für den aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Stromanteil zu gewähren ist.