Eigenerzeuger, BesAr-Unternehmen und alle, die ihre § 19 StromNEV-Umlage begrenzen lassen, bekommen auf den letzten Metern der Umsetzung des EEG-Messkonzepts Hilfe. Denn die ÜNB haben jetzt geklärt, wann Schätzungen zukünftig ausnahmsweise zulässig bleiben.