Die BNetzA konkretisiert mit ihrer Festlegung vom 30.11.2020 weiter die Vorgaben für das neue, ab dem 01.10.2021 geltende Redispatch-Regime. Sie hat nunmehr Mindestfaktoren festgelegt, die für die Reduzierung der Wirkleistungserzeugung von EE- und KWK-Anlagen gelten sollen, weshalb die Festlegung gerade für die Betreiber dieser Anlagen, z.B. auch beim Betrieb als Eigenversorgungsanlage, besonders relevant ist.