Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 540/2014 am 1. Juli 2021 müssen alle neuen Batterie-Elektroautos, Hybridmodelle oder Wasserstofffahrzeuge über ein „Acousitc Vehicle Alerting System“ (AVAS) verfügen. Galt das beinahe geräuschlose Fahren der Elektroautos lange als einer ihrer größten Vorzüge, so birgt es dennoch Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer. Diese Gefahren sollen künftig durch zukunftsorientierte Sounds minimiert werden.