OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.07.2022 – 7 A 924/21
Mit Beschluss vom 18.07.2022 hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden, dass eine Verschattung der Photovoltaikanlage durch das Nachbarhaus hinzunehmen ist, wenn die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen eingehalten werden.