Der Entwurf des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sieht erstmals spezifische und sehr strenge Anforderungen für die Energieeffizienz sowie neue Melde- und Registrierungspflichten für Betreiber von Rechenzentren und Informationstechnik vor.
Unternehmen, die zum 1.1.2023 keinen neuen Versorger gefunden haben, können (vorerst) aufatmen: Eine neue Regelung ermöglicht die Anschlussversorgung durch den früheren Versorger bis zum 28.2.2023!
Um die Versorgungseinstellung einiger energieintensiver Mandanten zu verhindern, ist RGC erfolgreich im einstweiligen Rechtsschutz gegen den Energielieferanten vorgegangen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat klargestellt, dass Preiserhöhungen durch den Lieferanten anzukündigen sind, und einige Lieferanten verpflichtet, insoweit rechtswidrige Preiserhöhungen zurückzunehmen.
Robert Habeck hat gestern (Montag) die Ergebnisse des Stresstests für das Stromnetz vorgestellt. Unter anderem sollen die beiden AKWs Isar 2 und Neckarwestheim noch für einige Monate als Reserve am Netz bleiben.
Das OLG Nürnberg hat in einer aktuellen Entscheidung einen strengen Maßstab bei der anzuwendenden Sorgfalt sowie der wirksamen Delegation bei Compliance-Sachverhalten angelegt.
Das kürzlich novellierte EnSiG sieht unter anderem eine Umlage zur Verteilung der Mehrkosten der Gasbeschaffung der Gasversorger vor, zu deren Ausgestaltung es noch einer konkretisierenden Verordnung bedarf. Wir haben uns den Entwurf angesehen.
Die 7.000-Std.-Regelung könnte im Falle eines Gasmangels bei einigen Industrieunternehmen gefährdet sein. Was dann gilt, könnte sich künftig aus einer Verordnung ergeben.