Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) spricht sich gegen die Mechanismen aus der geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus!
Auch für Kleinst- und Kleine Unternehmen wird es immer wichtiger, sich umwelt- und klimafreundlich aufzustellen. Durch staatliche Förderungen werden Investitionen noch interessanter!
Ihr Unternehmen möchte sich umwelt- und klimafreundlicher aufstellen und plant Prozesswärme aus erneuerbaren Energien zu erzeugen? Prüfen Sie, ob eine Förderung für die Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugern zur Prozesswärmebereitstellung möglich ist!
Die Bundesregierung hat am Montag einen neuen Referentenentwurf für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) vorgelegt – mit verschärften Energieeffizienzzielen und abgeschwächten Pflichten für Unternehmen.
Der Rat und das europäische Parlament haben am 30. März bekannt gegeben, dass eine vorläufige Einigung über den Inhalt der neuen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie erzielt wurde.
Das Formular-Management-System für die Antragstellung im Rahmen der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) wurde für das Abrechnungsjahr 2022 aktualisiert. Zudem hat die DEHSt den Leitfaden überarbeitet.
Die Einführung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus „CBAM“ (EU Carbon Border Adjustment Mechanism) steht in den Startlöchern. Ein kurzer Überblick zu Zielsetzung, Funktionsweise und aktuellem Stand.
Gaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen können ihre Erstattungsanträge auf Vorauszahlungen der Gas- und Wärmepreisbremse für das erste Quartal verlängert bis zum 31. März 2023 stellen. Dies betrifft auch Industrieunternehmen, soweit sie entweder andere als Lieferant / Versorgungsunternehmen i.S.d. EWPBG mit Wärme oder Gas beliefern oder sich Erdgas „selbst beschaffen“ (§ 7 EWPBG).
Das BMWK stellt verschiedene Musterschreiben für die Erfüllung der Informationspflicht aus dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) zur Verfügung.
Der Gesetzesentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende wurde vom Bundeskabinett gebilligt. Die Regierung setzt in ihrem Entwurf auf gerechte Kostenverteilung, Entbürokratisierung und vor allem einen schnellstmöglichen Ausbau digitaler Messgeräte.
Gaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen können seit dieser Woche (ab 9. Januar 2023) Erstattungsanträge auf Vorauszahlungen der Gas- und Wärmepreisbremse stellen. Achtung: Dies betrifft auch Industrieunternehmen, soweit sie entweder andere als Lieferant / Versorgungsunternehmen i.S.d. EWPBG mit Wärme oder Gas beliefern oder sich Erdgas „selbst beschaffen“ (§ 7 EWPBG).