Mit dem Beginn der zweiten Jahreshälfte wird die EEG-Umlage, zunächst zeitlich beschränkt bis zum Jahresende, auf null reduziert. In der Folge müssen Sie für Ihre EEG-Meldungen im nächsten Jahr wissen, wie viel Strom Ihr Unternehmen von Anfang Januar bis Ende Juni an Dritte weitergeleitet hat. Unser Tipp: Lesen Sie jetzt schnellstmöglich Ihre Zählerstände ab.