Die EEG-Umlage wird für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 auf null reduziert. Wie es mit der EEG-Umlage ab dem 1. Januar 2023 weitergeht, ist kein Inhalt dieser Entscheidung. Dies wird mit der nächsten EEG-Novelle, dem sog. „Osterpaket“ entschieden.