Schäden, die Beschäftigte durch Arbeitsunfälle erleiden, werden in der Regel durch die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung kompensiert. Hierzu gehören bspw. das Verletztengeld und die Übernahme von Reha-Maßnahmen. Mit der Frage, ob der Arbeitgeber darüber hinaus noch Schmerzensgeld zu zahlen hat, beschäftigte sich vor kurzem das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.