„Chef, ich komm heute nicht zur Arbeit. Ich bin krank. Den gelben Schein bringe ich in den nächsten Tagen vorbei.“ Mit dem „gelben Schein“ ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemeint, mit welcher Beschäftigte ihre Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen können. Das „Bürokratieentlastungsgesetz III“ will Beschäftigten diesen Nachweis erleichtern. Außerdem erhalten Arbeitgeber eine kräftige Hilfestellung bei der Berechnung der Zeiten, in welchen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten ist.