Bund und Länder verhandelten gestern (02.11.) erstmals über konkrete Eckpunkte für eine Gas- und Strompreisbremse, mit denen die Bundesregierung die Vorschläge der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme ( RGC berichtete) umsetzen möchte.
Eine Woche nach der Beschlussfassung im Bundestag hat der Bundesrat am 28. Oktober 2022 der Finanzierung eines „Abwehrschirms“ in Höhe von 200 Milliarden Euro zugestimmt, der die Folgen der gestiegenen Gas- und Strompreise abmildern soll.
Die Bundesregierung hat letzte Woche (31.08.2022) Änderungen im Immissionsschutzrecht beschlossen. Umfasst sind Ausnahmen von Ableitbedingungen für Abgase sowie für Anlagen zur Abfallaufbereitung. Für die Lagerung entzündlicher Gase soll das vereinfachte Genehmigungsverfahren angewandt werden können.
Heute um 10:00 Uhr hat Wirtschaftsminister Habeck in einer Presseerklärung die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Vorerst sollen Versorgungsunternehmen allerdings noch nicht die Möglichkeit erhalten, ihre Gaspreise nach dem Energiesicherungsgesetz zu erhöhen.
Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, dass bei zeitnahem Eintritt eines Gasmangels nur pauschale Entscheidungen ohne Berücksichtigung des Einzelfalls getroffen werden können. Wir fragen uns: Darf eine Behörde das?