Informationspflichten, Nachweispflichten und eine Registrierungspflicht, die künftig sämtliche Hersteller und Inverkehrbringer verpackter Waren trifft. All das ging einher mit der Mitte 2021 in Kraft getretenen Novelle des Verpackungsgesetzes ( wir berichteten). Ein Teil der (neuen) Regelungen gilt allerdings erst ab dem 1. Januar 2022 bzw. ab dem 1. Juli 2022. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.