20.05.2022 11:00
© Andreas Gücklhorn/Unsplash
Bis Ende 2022 soll kein russisches Öl mehr nach Europa fließen. Der Import von russischem Gas soll bis dahin um zwei Drittel reduziert sein. Bis 2030 möchte die EU dann komplett unabhängig von russischer Energie sein.
Um diese Ziele zu erreichen, haben EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Kommissionsvize Frans Timmermans gestern das Maßnahmenpaket „REPower EU“ vorgelegt – laut Timmermans das zweitgrößte Maßnahmenpaket nach „Fit for 55“ (RGC berichtete).
Wir haben die wichtigsten Maßnahmen des neuen Pakets für Sie zusammengefasst:
Erhöhung des Energie-Einsparziels von neun auf 13 Prozent bis 2030:
Die Energie-Einsparung sei laut EU-Kommission „der schnellste und billigste Weg, die aktuelle Energiekrise zu bewältigen und die Rechnungen zu senken.“
Dabei sieht die Kommission nach der ebenfalls am 18.05.2022 veröffentlichten Mitteilung zur Energieeinsparung das größte Einsparpotenzial bei Heizungen in den Haushalten, bei Dienstleistungen sowie in der Mobilität. Neben der Aufklärung der Bevölkerung über die Relevanz von Energieeinsparungen sollen Verbraucher mithilfe einer Produktdatenbank dabei unterstützt werden, effizientere Produkte auszuwählen. Zudem soll es Anreize, wie etwa Rabatte, auf den Kauf der effizientesten Geräte geben.
Potenzial läge aber auch in den Industriesektoren. Deshalb sollen Anreize für die Durchführung von Energieaudits und deren Umsetzung geschaffen werden. Dadurch sollen insbesondere Wärmeverluste aus Hochtemperaturprozessen erkannt und beseitigt werden. Zudem soll der Umstieg weg von fossilen Energien unterstützt werden. Welche konkreten Maßnahmen wann getroffen werden, ist noch offen.
Mittel- bis langfristig sind auch strukturelle Maßnahmen für mehr Energieeffizienz vorgesehen. So soll etwa eine große Wärmepumpenoffensive gestartet werden. Ziel ist die Schaffung von zehn Millionen Wärmepumpen bis 2027.
Um die Erneuerung von Heiz- und Kühlsystemen im Gebäudesektor anzuregen, sollen neue Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geschaffen werden. Dies soll gemeinsam mit der Verschärfung der Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Richtlinie) langfristig zum Verkaufsstopp für Gas- und Ölheizungen führen.
Im Verkehrssektor sollen die Einführung von Tempolimits und die Erhöhung des Anteils von emissionsfreien Fahrzeugen in öffentlichen und betrieblichen Fahrzeugflotten z ur Energieeinsparung beitragen. Beispielsweise sollen Anreize für den Kauf emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge geschaffen werden. Darüber hinaus wird die aerodynamische Nachrüstung von Schwerlastfahrzeugen und Anlagen zum Anschluss von Kühlanhängern vorgeschlagen. Um das Energieeinsparpotenzial längerer und schwererer Lkw für grenzüberschreitende Fahrten innerhalb der EU zu steigern, soll die Richtlinie über höchstzulässige Abmessungen und höchstzulässiges Gewicht für Lkw, Omnibusse und Reisebusse im grenzüberschreitenden Verkehr (Richtlinie 96/53/EG) entsprechend überarbeitet werden. Auch die Nutzung des kombinierten Verkehrs, also der Transport von Gütern durch wechselnde Verkehrsträger, soll durch die Überarbeitung der entsprechenden Richtlinie (92/106/EWG) gefördert werden. Welche Maßnahmen konkret ergriffen werden, wird sich in den nächsten Monaten zeigen.
Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien
Mit dem Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch der EU bis 2030 auf 45 Prozent zu erhöhen, will die EU ihren „Ehrgeiz auf ein neues Level“ bringen, so Von der Leyen. Bisher war ein Anteil von 40 Prozent vorgesehen. Durch die Nachschärfung ließen sich jährlich etwa 20 bcm Gas einsparen. Dies soll insbesondere mithilfe einer europaweiten Solarstrategie und schnelleren Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Projekte gelingen. Bis 2025 sollen 320 Gigawatt Solarstromleistung installiert sein. Das entspricht etwa einer Verdoppelung der bisher installierten Leistung. Bis 2030 ist ein Ausbau auf 600 Gigawatt geplant.
Die EU-Solarstrategie beinhaltet eine Solarpflicht für Gebäudedächer, welche ab 2026 für neue öffentliche und gewerbliche Bauten ab einer bestimmten Größe gelten soll. Ein Jahr später soll dies auch für Bestandsgebäude und ab 2029 für Wohnhäuser gelten.
Um einer erneuten Abhängigkeit von anderen Ländern, in diesem Fall von China, zu entgehen, soll sich Europa künftig selbst und innovativ mit Solartechnik versorgen. Dieses Ziel soll mit einer europäischen Solarindustrie-Allianz erreicht werden.
Daneben sollen die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Projekte beschleunigt werden. Innerhalb eines Jahres sollen Bebauungspläne für als „Go-to-Gebiete“ ausgewiesene Bereiche in den Mitgliedstaaten erstellt werden. Genehmigungen sollen dort innerhalb eines Jahres erteilt werden, für Anlagen unter 150 Kilowatt Leistung sogar innerhalb von sechs Monaten und für PV-Anlagen in drei Monaten. Dies soll unter anderem dadurch gelingen, dass in den „Go-to-Gebieten“ grundsätzlich nicht für jedes einzelne Projekt Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden müssen. Auch außerhalb der „Go-to-Gebiete“ sollen die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Für größere Anlagen soll eine Frist von grundsätzlich zwei Jahren und für kleinere Anlagen von einem Jahr gelten. Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen möglichst gebündelt erfolgen.
Weitere Maßnahmen
Die dargestellten Maßnahmen allein reichen allerdings noch nicht aus, um völlig unabhängig von Importen aus Russland zu werden. Daher sind weitere Investitionen etwa für den Einkauf von Flüssiggas, Pipelinegas und Wasserstoff aus anderen Staaten geplant. Aber auch die inländische Wasserstoff-Produktion soll vorangetrieben werden. Bis 2030 sollen 10 Millionen Tonnen produziert werden. Hierzu würden Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro für die Forschung bereitgestellt. Nach dem „Aktionsplan Biomethan“ soll zudem die Produktion von Biomethan erhöht werden.
Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen müssen nun mit den EU-Ländern und dem Europaparlament verhandelt werden. Wir halten Sie an dieser Stelle unterrichtet.
Autorinnen: Dr. Franziska Lietz
Yvonne Hanke
Annika Rott