23.11.2022 13:30
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Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, Transnet BW und Tennet führen das sogenannte EEG-Konto zur Abwicklung des Fördersystems des EEG. Bei diesem Konto umfassen die Ausgaben neben administrativen Kosten primär die an Anlagenbetreiber gezahlten Einspeisevergütungen. Die Einnahmen auf dem EEG-Konto stammen nun nach Abschaffung der EEG-Umlage nur noch aus der Vermarktung von Grünstrom. Da seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine das Preisniveau am Strommarkt massiv anstieg, erhöhten sich auch die Einnahmen auf dem EEG-Konto. Dies schlägt sich nun auch in der am 14.10.2022 veröffentlichten Prognose der ÜNB zu ihrem Finanzierungsbedarf in 2023 nieder. Danach übersteigen im Jahre 2023 die Einnahmen von rund 13,1 Mrd. Euro die Ausgaben von nur rund 9,4 Mrd. Euro.
Aktuell (Stand 31. Oktober 2022) verzeichnet das EEG-Konto ebenfalls einen positiven Wert von rund 16,3 Mrd. Euro. Ist zum Ende eines Kalenderjahres ein Überschuss auf dem Konto, so hat der Bund nach § 6 Absatz 1 Satz 2 des Energiefinanzierungsgesetzes einen Anspruch auf Auszahlung dieses Überschusses. Wie RGC berichtete, plant das BMWK mit 13 Mrd. Euro der Überschüsse auf dem EEG-Konto eine Zwischenfinanzierung zur Stabilisierung der Netzentgelte. Weitere Verwendungspläne sind noch nicht bekannt.
Das von den ÜNB beauftragte IAEW-Institut der RWTH Aachen prognostizierte außerdem den Nettozubau bei Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Von 2023 bis 2027 werde von einem Nettozubau von 71 GW bei Photovoltaik und 27 GW bei Windenergie an Land ausgegangen. Im Vergleich dazu werde bei anderen Technologien erwartet, dass diese stagnieren bzw. nur geringfügig ausgebaut oder sogar zurückgebaut werden. Bei Geothermie sei ein Trend nach oben zu verzeichnen. Trotz des Nettozubaus sei in dem betrachteten Zeitraum nicht mit einem Anstieg der zu zahlenden Einspeisevergütungen zu rechnen, da Förderungen für Altanlagen auslaufen und Neuanlagen geringere Fördersätze erhalten würden.
Autorinnen: Milena Heine
Aletta Gerst
Lena Ziska