24.03.2022 10:00
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Mit Hilfe des neuen Gesetzesentwurfes reagiert die Bundesregierung auf die zuletzt stark gestiegenen Energiepreise auf den Großhandelsmärkten. Aufgrund dessen hatten sich in der Vergangenheit viele Unternehmen, aber auch viele Verbraucher in Deutschland steigender Energiepreise zunehmend ausgesetzt gefühlt (RGC berichtete). Da bei der Bildung der Energiepreise auch sogenannte staatlich veranlasste Kostenbestandteile mit einfließen, hatte die Bundesregierung bereits angekündigt, die EEG-Umlage vom 1. Juli 2022 bis zum 31.12.2022 auf null zu reduzieren (RGC berichtete).
Mit der Absenkung der EEG-Umlage auf null soll eine spürbare Entlastung von Letztverbrauchern erzielt werden. Diese sollen durch die Absenkung um insgesamt 6,6 Milliarden Euro für das Jahr 2022 entlastet werden. Um sicherzustellen, dass die Absenkung der EEG-Umlage nicht zu höheren Margen der Stromlieferanten führt, sondern tatsächlich an die Letztverbraucher weitergegeben wird, enthält der Entwurf entsprechende Änderungen innerhalb des Energiewirtschaftsgesetzes:
Den vollständigen Entwurf können Sie hier einsehen. Er wurde von den Fraktionen der Ampelkoalition am 17. März 2022 im Bundestag vorgelegt. Die Vorlage wurde im Anschluss an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie zur federführenden Beratung überwiesen.
Autorinnen: Michelle Hoyer
Jana Lotz