22.02.2022 15:30
Morgen soll der bereits seit über einem Jahr angekündigte Vorschlag für ein EU-Lieferkettenregelwerk veröffentlicht werden.
Die FAZ hat recherchiert und bereits erste Eckpunkte veröffentlicht, die angeblich im neuen Rechtsakt enthalten sein sollen:
Verpflichtet werden grundsätzlich Unternehmen aller Branchen mit
Kleinere Unternehmen sind – entgegen früherer Vorschläge – nicht betroffen. Nach Schätzungen der EU-Kommission soll der neue Rechtsakt für etwa 13.000 Unternehmen in der EU und 4.000 Nicht-EU-Unternehmen Anwendung finden.
Nach dem deutschen Lieferkettengesetz werden ab 01.01.2023 Unternehmen erst ab 3.000 Mitarbeitern, ab 01.01.2024 Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern verpflichtet.
- Insgesamt sollen bei der Regelung Umwelt- und Klimaaspekte stärker in den Fokus rücken, z.B. : das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens.
- Geplant ist die direkte Verknüpfung von Manager-Bonuszahlungen mit der Einhaltung der Lieferkettensorgfaltspflichten.
- Unternehmen haften für Verstöße der an der eigenen Lieferkette beteiligten Unternehmen.
Autorin: Dr. Franziska Lietz