30.09.2020 09:00
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In Teil 2 in Ergänzung unserer gestrigen News zu den neuen Leitlinien zur Strompreiskompensation der EU berichten wir darüber wie sich der in Anhang I festgelegte Kreis der Berechtigten verändert – einige Sektoren sind neu hinzugekommen, andere dagegen herausgefallen:
Neu aufgenommen wurden folgende begünstigte Sektoren:
Dagegen sind folgen Sektoren künftig nicht mehr gelistet:
Die Stromverbrauchseffizienzbenchmarks sowie die CO2-Faktoren für den Strom der Länder fehlen bisher noch in den entsprechenden Tabellen (Anhang II und III).
Sollte Ihr Unternehmen eine Strompreiskompensation bisher beantragen können, prüfen Sie, ob künftig die Beihilfe weiter gewährt wird oder Sie neu in den Kreis der begünstigen Sektoren fallen. Befassen Sie sich dabei frühzeitig mit dem Thema, denn die Beantragung der Strompreiskompensation bei der DEHSt erfordert umfangreiche Unterlagen und muss innerhalb des Antragszeitraums (01.03. bis 31.05.) erfolgen.