30.11.2021 14:00
Kurzanalyse des Koalitionsvertrages der neuen Ampel-Regierung zur Klimapolitik: Stagnation oder Fortschritt?
Es ist soweit: Die Führungen der Ampel-Parteien haben vergangenen Mittwoch ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Er trägt den Titel: „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“.
Wie der Titel schon klarstellt, werden Nachhaltigkeit und Klimaschutz in dem Vertrag großgeschrieben. Deutschland soll unter anderem auf den 1,5-Grad-Pfad hinsichtlich der Reduktion der Treibhausgas-Emissionen kommen. Er orientiert sich in der Energie- und Klimapolitik stark an den europäischen Vorgaben und den aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission. Der Abschnitt des Vertrages wird mit den Worten eingeleitet, welche herausragende Rolle die Industrie und Exportwirtschaft unter den schweren Bedingungen der Corona-Pandemie, des demographischen Wandels, der digitalen Transformation und der Dekarbonisierung zur Einhaltung des 1,5-Grad-Pfades einnimmt.
Der Koalitionsvertrag beendet zudem die Epoche der EEG-Umlage. Diese soll ab dem 1. Januar 2023 wegfallen. Die neue Epoche prägen die CO2-Preise. Sie sind das wesentliche Steuerungselement zur Reduktion der CO2-Emissionen.
Im Einzelnen enthält der Koalitionsvertrag zum Thema Klima-, Energie- und Transformationen folgende Bestimmungen und Zielsetzungen:
Unzweifelhaft hat die neue Bundesregierung den Klimaschutz im Fokus. Das ist der richtige, alternativlose Weg. Jedes Unternehmen muss die Klimaneutralität anstreben und dazu alle erdenklichen Maßnahmen ergreifen. Ansonsten wird es keine Zukunft haben.
Mit dem Wegfall der EEG-Umlage und der ausbleibenden Erhöhung des nationalen CO2-Preises über die bisherigen Regelungen hinaus zeigt die Ampel, dass sie eine Überbelastung der Industrie und der Bevölkerung vermeiden möchte. Ob dies jedoch genügt und tatsächlich gelingen wird, scheint fraglich. Außerdem ist auch abzuwarten, wie die Ampel die zahlreichen angekündigten Förderprogramme finanzieren möchte. Die Einnahmen aus dem BEHG werden für den Ausgleich der EEG-Umlage verwendet. Es bedarf daher weiterer Finanzquellen. Wo diese jedoch bei den extrem gestiegenen Energiepreisen wirtschafts- und sozialverträglich generiert werden könnten, ist nicht abzusehen.
Im Detail werden wir uns mit den Inhalten des Koalitionsvertrages am 24. Februar 2022 in unserer Veranstaltung „Koalitionsvertrag und Märkte: Neue Spielregeln für Energie und Klima!“ befassen, einen Blick in die Zukunft werfen und Ihnen zahlreiche Praxisbeispiele an die Hand geben. Die Veranstaltung kann einzeln oder im Rahmen unseres Klimanetzwerkes RGC-Praxisforum Zukunft gebucht werden. Infos und die Anmeldung finden Sie hier.
Autoren: Prof. Dr. Kai Gent
Joel Pingel