09.01.2023 10:30
©Pete Linforth/pixabay
Das übergeordnete Ziel der Änderungen ist die Verringerung der Verpackungsabfälle um 15 Prozent pro Mitgliedstaat und Kopf bis 2040 im Vergleich zu 2018 (ohne Änderung der Rechtsvorschriften würde das Abfallaufkommen in diesem Zeitraum um ca. 22 Prozent wachsen).
Dies soll insbesondere dadurch erreicht werden, dass die Produktion von überflüssigem Verpackungsmüll vermieden wird, geschlossene Recyclingkreisläufe verpflichtend werden und mehr wiederverwendbare Verpackungsoptionen genormt werden. Ziel ist es auch, den Bedarf an Primärrohstoffen zu senken und einen EU-weit funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe zu schaffen.
Geplante Änderungen sind hierbei im Einzelnen:
Gerade für deutsche Unternehmen besteht in den geplanten Änderungen eine Chance, da Deutschland im Bereich Recycling und wiederverwertbare Verpackungsoptionen bereits Vorreiter ist und einige Regelungen bei uns ohnehin bereits gelten (so das uns bereits bekannte Pfandsystem; es existieren außerdem bereits ambitionierte Recyclingquoten).
Durch die Regelungen wird eine Senkung der Abhängigkeit von Primärrohstoffen und damit von außereuropäischen Lieferanten erwartet, während der europäische Markt für recycelte Rohstoffe und neue innovative Verpackungslösungen gefördert wird.
Der Vorschlag der EU-Kommission über Verpackungen und Verpackungsabfälle wird nun zunächst von dem Europäischen Parlament und vom Rat der EU im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens beraten.
Weitere Informationen zum Gesetzesvorschlag hat die Kommission hier veröffentlicht.
Autorinnen: Dr. Franziska Lietz
Sarah Schönlau