31.03.2022 10:00
Aufgrund der aktuellen Energiepreiskrise sehen sich Ersatzversorger mit zunehmenden Herausforderungen konfrontiert. Hintergrund ist der sogenannte Ersatzversorgungsanspruch. Dieser garantiert Verbrauchern, mit Strom beliefert zu werden, falls der eigene Lieferant das Lieferverhältnis beendet. In einem solchen Fall springt kraft Gesetzes der örtliche Grundversorger ein, sodass die Versorgung mit Strom und Gas zu jedem Zeitpunkt gesichert ist. Da in jüngster Vergangenheit zahlreiche Energieversorgungsunternehmen aufgrund der gestiegenen Preise für Strom und Gas von der Insolvenz betroffen waren (RGC berichtete), fielen unerwartet viele Verbraucher in die Ersatzversorgung. Dies hatte für die örtlichen Grundversorger zur Folge, dass Energie kurzfristig zu deutlich höheren Kosten beschafft werden musste.
Angesichts der für Grundversorger gestiegenen Beschaffungskosten mussten diese entscheiden, ob die gestiegenen Preise auf alle Kunden abgewälzt werden sollten oder nur auf die Neukunden. Grundversorger, die sich für unterschiedliche Versorgungspreise für Alt- und Neukunden entschieden, sahen sich infolgedessen mit Klagen von Verbraucherzentralen konfrontiert.
Mit dem Gesetzentwurf soll rechtliche Klarheit erreicht und grundsätzlich einer erneuten Situation vorgebeugt werden, in der Kunden kurzfristig mit der Einstellung ihrer Belieferung durch ihren im Wettbewerb tätigen Energielieferanten konfrontiert werden. Der Entwurf beinhaltet unter anderem die folgenden Änderungsbestrebungen innerhalb des Energiewirtschaftsgesetzes:
Den vollständigen Referentenentwurf können Sie hier einsehen. Über weitere Entwicklungen bezüglich der Zukunft der Ersatzversorgung halten wir Sie gern an dieser Stelle auf dem Laufenden.
Autorinnen: Michelle Hoyer, LL.M.
Jana Lotz