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23.03.2023 10:00

Energiepreisbremsen: Differenzbetragsanpassungsverordnung (DBAV) in Kraft

Die DBAV ist am 21.03.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit am 22.03.2023 in Kraft getreten.
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© constantincornel / Fotolia

Damit steht fest, dass Unternehmen, welche (im Verbund) eine Entlastungssumme von 2 Mio. € überschreiten, ab Mai eine erhebliche Begrenzung ihrer Preisbremsen hinnehmen müssen, wenn die vereinbarten Vertragspreise bestimmte Beträge überschreiten (RGC berichtete hier).

Zum Volltext der neuen Verordnung gelangen Sie hier.

Autoren: Jan Schlüpmann
                 Yvonne Hanke

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