23.03.2023 10:00
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Damit steht fest, dass Unternehmen, welche (im Verbund) eine Entlastungssumme von 2 Mio. € überschreiten, ab Mai eine erhebliche Begrenzung ihrer Preisbremsen hinnehmen müssen, wenn die vereinbarten Vertragspreise bestimmte Beträge überschreiten (RGC berichtete hier).
Zum Volltext der neuen Verordnung gelangen Sie hier.
Autoren: Jan Schlüpmann
Yvonne Hanke