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01.11.2022 14:00

„EEG-Einspeisung darf nicht am Zählermangel scheitern" – Neues Positionspapier der BNetzA veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur hat ein Positionspapier zum Umgang mit der verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen im Zuge der Inbetriebnahme von Erneuerbare-Energien-Anlagen veröffentlicht.
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© Luo Lei/unsplash

Hemmnisse für PV- und Windkraftprojekte gibt es viele. Eines davon ist die Streitigkeit mit dem Netzbetreiber über das Messkonzept und/oder die Art der erforderlichen Messtechnik. Auch die Bundesnetzagentur hat erkannt, dass diese Problemstellung den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv verzögern kann.

Aus diesem Grund hat die BNetzA Ende Oktober ein Positionspapier veröffentlicht, was die entsprechenden Fragen adressiert.

In ihrem Positionspapier stellt die Bundesnetzagentur klar, dass Messstellenbetreiber im Rahmen ordnungsgemäßer Aufgabenerfüllung nach dem MsbG alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen haben, um die für eine Inbetriebnahme errichteter Erzeugungsanlagen erforderliche Messtechnik kurzfristig bereitzustellen und in Betrieb zu nehmen. Sollte der Messstellenbetreiber den Einbau aus Gründen von Personalknappheit nicht vornehmen können, sei er verpflichtet, eine vorhandene Einrichtung an eine fachkundige Person, die in das Installateurverzeichnis eingetragen ist, mit dem Auftrag des Einbaus zu übergeben.

Darüber hinaus sei der Messstellenbetreiber grundsätzlich verpflichtet, im Notfall auch andere als die sonst üblichen Messgerätetypen einzubauen, z.B. Einrichtungen anderer Hersteller, anderer Bauformen, ggf. auch gänzlich anderer Gerätekategorien.

Sollte der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats keinen Zähler bereitstellen, besteht nach dem Positionspapier ein Recht des Kunden auf Ersatzvornahme, d.h. Selbstbeschaffung und -einbau eines entsprechenden Zählers.


Autorinnen: Dr. Franziska Lietz
                       Aletta Gerst

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