24.02.2022 09:00
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Die aktuelle Energiekrise beherrscht die öffentliche Diskussion. Schon ist von Produktionsstopps, z.B. aufgrund extremer Gaspreise, die Rede. Aber was passiert eigentlich, wenn nicht einmal mehr zu Höchstpreisen genug Gas erhältlich ist, um alle Verbraucher ausreichend zu versorgen?
Auf Grundlage der sog. Security of Supply-Verordnung, kurz SoS-VO, hat Deutschland den „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ erstellt. Danach sind bei einem (drohenden) Gasmangel drei Krisenstufen zu unterscheiden, deren Feststellung einen Pool an verschiedenen Maßnahmen eröffnet:
Die jeweilige Krisenstufe wird durch Verordnung der Bundesregierung festgestellt. Bei mehreren in Betracht kommenden Maßnahmen, welche in gleicher Weise geeignet sind, werden grundsätzlich diejenigen Maßnahmen gewählt, die Umwelt und Wirtschaft am wenigsten belasten.
Eine Versorgungspflicht besteht grundsätzlich nur für sog. „geschützte Kunden“. Das sind insbesondere
Eine Pflicht zum Schutz weiterer sensibler Kunden besteht nicht. Doch die Sensibilität des Kunden stellt auch bei den nicht explizit geschützten Kunden ein Merkmal dar, welches Einfluss auf die Position des Unternehmens in einer Abschaltliste haben kann.
Dennoch ist die Unterbrechung der Gasversorgung für Industriekunden vor diesem Hintergrund grundsätzlich möglich. Sie stellt jedoch keine marktbasierte Maßnahme, sondern eine hoheitliche Maßnahme dar und ist daher bei einem Gasengpass als letztes Mittel heranzuziehen. Andere mögliche Maßnahmen sind etwa die verstärkte Nutzung von Strom, der nicht mit Gas erzeugt wird, oder die Verwendung von Ersatzbrennstoffen in Industrieanlagen und Kraftwerken.
Bereits jetzt sollten sich Unternehmen mit Blick auf eine drohende Gasversorgungsunterbrechnung daher fragen, welche Argumente ihnen zur Verfügung stehen. Insbesondere kann gefragt werden, warum das jeweilige Unternehmen von einer Abschaltung besonders schwer betroffen wäre und warum Alternativen (z.B. Einsatz von Elektrizität oder Ersatzbrennstoffen) nicht oder nur eingeschränkt eingesetzt werden können. Sollten die Gasversorger Fragebögen übersenden, sollten diese Angaben auch in den Fragebögen möglichst ausführlich gemacht werden.
Mehr zu diesem Thema können Sie bei unserem RGC-Fokus Energieversorgung in der Krise erfahren.
Autorinnen: Annika Rott
Dr. Franziska Lietz