Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Differenzbetragsanpassungsverordnung veröffentlicht. Damit sollen ab Mai die über die Energiepreisbremsen möglichen Entlastungen für viele Unternehmen nochmals begrenzt werden.
Die Verordnung zur Einführung eines Marktkorrekturmechanismus zum Schutz der Bürger und der Wirtschaft vor übermäßig hohen Preisen ist bereits in Kraft getreten. Mit dem europäischen Schutzmechanismus können ab sofort die Gaspreise auf EU-Ebene gedeckelt werden.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat bekannt gegeben, dass nunmehr auch die Bestimmungen zur Entlastung von Schienenbahnen (§ 4 Abs. 2 S. 3, § 6 Nr. 3, § 10 StromPBG) anwendbar sind.
Das BMWK stellt verschiedene Musterschreiben für die Erfüllung der Informationspflicht aus dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) zur Verfügung.
Der Bundesrat hat am 10. Februar 2023 einstimmig zugestimmt, die Geltungsdauer der entsprechenden Energieeinsparverordnung zu Kurzfristmaßnahmen (EnSikuMaV) über den 28. Februar 2023 hinaus zu verlängern.
Die Gesetze zu den Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme wurden mit heißer Nadel gestrickt und haben so manchen Webfehler. Das BMKW kündigte nun Nachbesserungen an.