Die EnWG-Novelle 2021 ist Ende Juli in Kraft getreten und hat unter anderem einige wesentliche Änderungen für die Tarifgestaltung und die Anforderungen an Verträge und Rechnungen im Strom- und Gasbereich zur Folge.
Die von der EU-Kommission im Jahre 2018 festgestellte Nichtigkeit der Netzentgeltbefreiung in § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV a. F. wurde in erster Instanz gerichtlich bestätigt.
Die Bundesnetzagentur hat den Leitfaden zur Ermittlung von Sondernetzentgelten nach § 20 Abs. 2 GasNEV überarbeitet; Neuerungen bringen Vorteile für Industriekunden