Durch die vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wird die Pflicht zur Arbeit im Homeoffice für Beschäftigte gesetzlich verankert. Durch eine Änderung der Arbeitsschutzverordnung soll außerdem die Verpflichtung des Angebots von Corona-Tests am Arbeitsplatz ausgeweitet werden.