Die Einführung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus „CBAM“ (EU Carbon Border Adjustment Mechanism) steht in den Startlöchern. Ein kurzer Überblick zu Zielsetzung, Funktionsweise und aktuellem Stand.
Die bisherige Verwaltungspraxis zur Einordnung als Unternehmen in Schwierigkeiten wurde aufgrund einer neuen Auffassung der EU-Kommission zum Nachrangdarlehen geändert.
Zum Ende des Jahres 2022 veröffentlichte die DEHSt ein Hinweispapier zu den ökologischen Gegenleistungen nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV).