Unternehmen, die bestehende Vereinbarungen zu Netzentgelten nach der 7.000-Std-Regelung haben, sollen nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur keine Nachteile entstehen durch ihre Teilnahme an freiwilligen Lastabschaltungen, Verbrauchsreduzierung bei hohen Strombörsenpreisen und kurativem Redispatch.