Die Karlsruher Richterinnen und Richter nahmen die von der Deutschen Umwelthilfe unterstützten Verfassungsbeschwerden junger Menschen alle nicht zur Entscheidung an, Beschluss vom 22.01.2022, Az. 1 BvR 1565/21 u.a.
Die DEHSt hat ihren Leitfaden zu den Antragsverfahren zur nachträglichen Anerkennung beihilfeberechtigter Sektoren und zum Besonderen Einstufungsverfahren nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) für die Periode 2021-2025 ergänzt und zudem die Antragsformulare veröffentlicht.