Die Zukunft der stromseitigen Umlagen und ihrer Reduzierungen im Energiefinanzierungsgesetz 14.02.
Einzeltarif
14.02.2023
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Vielen Unternehmen ist das EnUG, bzw. EnFG jedenfalls vom Hörensagen ein Begriff. Aber warum heißt das EnUG jetzt auf einmal EnFG? Stimmt es, dass die EEG-Umlage jetzt wirklich Geschichte ist? Und wie sieht die Welt der stromseitigen Umlagen ab 2023 aus? Wer kann welche Privilegierungen nutzen? Wie geht´s mit der BesAR weiter? Kann ich mein Messkonzept jetzt abbauen? Was bedeutet der neue ¼-Stunden-Maßstab für den Netzbezug? Brauche ich den EEG-Bestandsschutz noch?
Antworten auf diese Fragen gibt es bei diesem RGC-Fokus wie gewohnt in kurzen 1,5 Stunden. Wie immer mit Praxistipps und Fallbeispielen.
Weil das EnFG nicht nur die Zukunft der stromseitigen Umlagen (gemeint sind KWKG- und Offshoreumlage), sondern auch ihrer Privilegien regelt, ist dieser RGC-Fokus ein Pflichttermin für alle Unternehmen, die bei ihrem Strompreis nichts verschenken wollen oder können.
Hinweise zur Buchung:
Mit unseren Veranstaltungen möchten wir Unternehmen insb. auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft unterstützen. Energieberatern, anderen Dienstleistern und Privatpersonen können wir daher die Teilnahme nicht ermöglichen.
Falls Sie wegen unternehmensinterner Gründe unsere Buchungsmaske nicht nutzen können, schicken wir Ihnen auch gern per E-Mail ein Angebot zur Teilnahme zu. Bei Interesse melden Sie sich gern bei Maria Drefs (drefs@ritter-gent.de).
Überblick:
Privilegierungen:
Messkonzept:
Meldepflichten:
Einzeltarif
Unternehmenstarif (bis zu 5 Benutzern)