06.07.2023
© Negative Space
Die rechtskonforme Abgrenzung von Drittmengen zur Wahrung aller energierechtlichen Privilegien im Sinne des neuen Energiefinanzierungsgesetzes (u.a. Entlastung KWK-/Offshore-Umlage) sowie bei Eigenerzeugung ist auch nach Abschaffung der EEG-Umlage verpflichtend. Dementsprechend ist natürlich auch die Erstellung entsprechender Messkonzepte nach wie vor relevant und wir geben einen Überblick, was sich hier vom EEG zum EnFG verändert.
Das Update ist für alle Unternehmen ein Muss, die Strom an dritte Letztverbraucher weiterleiten (z.B. an Töchter- oder Schwesterunternehmen, Hausmeisterwohnungen, Gerätschaften von Drittaufstellern oder auch externe Dienstleister) und gleichzeitig energierechliche Privilegien in Anspruch nehmen. Um keinen Verlust der Entlastungen zu riskieren, müssen Sie ihren eigenverbrauchten Strom in der Regel weiterhin konsequent von den Drittmengen abgrenzen. In unserer Online-Veranstaltung geben wir Ihnen gemeinsam mit den Expertinnen von Ritter Gent Collegen (RGC) wertvolle Hinweise zur Agrenzung Dritter aus der Praxis. Dabei berücksichtigen wir natürlich alle zum Zeitpunkt der Veranstaltung aktuellen Fakten und Fristen und bringen Sie auf den neuesten Stand:
Dipl.-Ing. Jens Fischer, VEA-Beratungs-GmbH, Hannover
RAin Annerieke Walter und RAin Pia Weber, Ritter Gent Collegen (RGC), Hannover
RAin Annerieke Walter und RAin Pia Weber, Ritter Gent Collegen (RGC), Hannover
11:50 Uhr Pause (10 Minuten)