Die Beantragung von Entlastungen wie der Strompreiskompensation, der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) sowie des Spitzenausgleichs gehört zu den jährlichen To Dos
energieintensiver Unternehmen. In diesem Jahr gilt es bei der
Antragstellung eine ganze Reihe von Neuerungen zu berücksichtigen: Hierzu zählen z. B. die nachzuweisenden ökologischen Gegenleistungen oder die neue (Entlastungs-)Systematik für die Energie-Umlagen nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Auch die Strom- und Gaspreisbremsen bringen diverse praktische Herausforderungen mit sich, die es zu
bewältigen gilt.