2. Mandantenbriefing
Kostenfrei
02.06.2022
© JuergenPM / pixabay
Bereits am 08.03.2022 haben wir Ihnen in unserem kurzen Mandantenbriefing die Rechtsgrundlagen und Handlungsoptionen dargestellt, welche im Falle eines Gasmangels relevant werden.
Nun möchten wir einen Schritt weitergehen. Zunächst planen wir einen kurzen Round-Up zum aktuellen Stand in Sachen Gasmangellage, insb. zum bislang bekannten Vorgehen der Bundesnetzagentur (Fragebogen an Industrieunternehmen) sowie der Netzbetreiber.
Dann möchten wir das Thema aus gegebenem Anlass erweitern auf den Energiemangel generell und mit Ihnen diskutieren, wie sich ein – z.B. durch einen Gasmangel veranlasster – Strommangel auswirken würde und inwieweit dieser unter dem bestehenden Rechtsrahmen zu behandeln wäre.
Schließlich möchten wir auf das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum Energiesicherstellungsgesetz (EnSiG) eingehen, zu welchem ein aktueller Entwurf für eine Novelle vorliegt. Besonderes Augenmerk liegt auf den neuen Registrierungs- und Meldepflichten sowie dem geplanten gesetzlichen Preisanpassungsrecht der Versorger.
Über Ihre zahlreiche Teilnahme würden wir uns freuen!
Hinweise zur Buchung:
Mit unseren Veranstaltungen möchten wir Unternehmen insb. auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft unterstützen. Energieberatern, anderen Dienstleistern und Privatpersonen können wir daher die Teilnahme nicht ermöglichen.
Falls Sie wegen unternehmensinterner Gründe unsere Buchungsmaske nicht nutzen können, schicken wir Ihnen auch gern per E-Mail ein Angebot zur Teilnahme zu. Bei Interesse melden Sie sich gern bei Maria Drefs (drefs@ritter-gent.de).
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