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11.10.2023

Greenwashing und Klimawerbung für die Industrie, ja – aber richtig!

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Die Industrie muss klimaneutral werden. „Greenwashing“ kann hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten und den Unternehmen zugleich im Hinblick auf energie- und klimarechtliche Privilegien sowie beim Marketing viele Vorteile bringen. Das aber nur, wenn man es richtig macht!

Eine zulässige Möglichkeit des Greenwashings bieten sog. Herkunftsnachweise, um Graustrom als Grünstrom zu deklarieren. Dabei erfüllt nicht jede Übertragung von Herkunftsnachweis die gesetzlichen Anforderungen. 

Möchte man diesen Grünstrom nicht nur zur Verringerung seines CO2-Fußabdrucks, sondern auch zur Erfüllung der sog. „ökologischen Gegenleistungen“ in energie- und klimarechtlichen Privilegien nutzen, müssen besondere regelspezifische Voraussetzungen beachtet werden.

Eine weitere Möglichkeit des „Greenwashings“ ist die CO2-Kompensation. Diese bedarf aber einer gründlichen Aufarbeitung und präzisen Umsetzung im Unternehmen. Der Kauf irgendwelcher CO2-Zertifikate aus Umweltschutzprojekten ist sicher kein geeigneter Weg.  

Und die Unternehmen, die in eine klimaneutrale Zukunft investieren, möchten hiermit natürlich auch werben. Aber nur eine rechtskonforme Werbung bringt den gewünschten Marketingerfolg. Eine Klage wegen wettbewerbsrechtlicher Fehler durch einen Umweltschutzverband, muss vermieden werden. Wie groß die Gefahr einer solchen Klage ist, zeigen die Gerichtsentscheidungen zur Werbung mit „klimaneutralen“ Produkten, die mit zunehmender Geschwindigkeit ergehen. 

In unserer Veranstaltung zeigen wir Ihnen, wie Sie mit „Greenwashing“ die gewünschten Effekte erzielen, egal ob beim Grünstrombezug, bei der Verwirklichung ökologischer Gegenleistungen, bei der CO2-Kompensation oder beim „klimaneutralen“ Marketing. 

Hinweise zur Buchung:

Mit unseren Veranstaltungen möchten wir Unternehmen insb. auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft unterstützen. Energieberatern, anderen Dienstleistern und Privatpersonen können wir daher die Teilnahme nicht ermöglichen.

Falls Sie wegen unternehmensinterner Gründe unsere Buchungsmaske nicht nutzen können, schicken wir Ihnen auch gern per E-Mail ein Angebot zur Teilnahme zu. Bei Interesse melden Sie sich gern bei Maria Drefs (drefs@ritter-gent.de).

11.10.2023Greenwashing und Klimawerbung für die Industrie, ja – aber richtig!

Datum
11.10.2023 | 10:00 - 13:00
Location
Zoom
Online
30161 Hannover
Agenda

I. Motive für industrielle Klimaneutralität:

  •  Senkung CO2-Fußabdruck, steigende Energiekosten, Lieferketten, grüner Wasserstoff, Pflichten für PV-Anlagen/E-Mobility, Erhalt von Privilegien, Fördertatbestände, Taxonomie, Marketing etc.

II. Rechtliche Vorgaben zur CO2-Einsparung:

  • Wir werfen einen Blick in das Klimaschutzgesetz, das Treibhausgasemissionshandelsgesetz, die CSR-Richtlinie, den Entwurf des Energieeffizienzgesetzes und die unternehmensspezifische Rechtsprechung.

III. Herkunftsnachweise:

  • Das müssen Sie beim Grünstrombezug beachten!

IV. Ökologische Gegenleistungen:

  • Diese Vorgaben gelten für den Grünstromeinsatz und Dekarbonisierungsmaßnahmen als Ökologische Gegenleistungen in energie- und klimarechtlichen Privilegien.

V. Werbung mit „klimaneutralen“ Produkten:

  • Worauf müssen Sie laut Rechtsprechung achten?

VI. CO2-Kompensation:

  • Welche To-Do´s müssen Sie zwingend erledigen? Was ist jüngst schiefgelaufen?
Tickets

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Einzeltarif

395,00 € exkl. MwSt

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Unternehmenstarif (bis zu 5 Benutzern)

745,00 € exkl. MwSt