Greenwashing und Klimawerbung für die Industrie, ja – aber richtig!
Einzeltarif
11.10.2023
Die Industrie muss klimaneutral werden. „Greenwashing“ kann hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten und den Unternehmen zugleich im Hinblick auf energie- und klimarechtliche Privilegien sowie beim Marketing viele Vorteile bringen. Das aber nur, wenn man es richtig macht!
Eine zulässige Möglichkeit des Greenwashings bieten sog. Herkunftsnachweise, um Graustrom als Grünstrom zu deklarieren. Dabei erfüllt nicht jede Übertragung von Herkunftsnachweis die gesetzlichen Anforderungen.
Möchte man diesen Grünstrom nicht nur zur Verringerung seines CO2-Fußabdrucks, sondern auch zur Erfüllung der sog. „ökologischen Gegenleistungen“ in energie- und klimarechtlichen Privilegien nutzen, müssen besondere regelspezifische Voraussetzungen beachtet werden.
Eine weitere Möglichkeit des „Greenwashings“ ist die CO2-Kompensation. Diese bedarf aber einer gründlichen Aufarbeitung und präzisen Umsetzung im Unternehmen. Der Kauf irgendwelcher CO2-Zertifikate aus Umweltschutzprojekten ist sicher kein geeigneter Weg.
Und die Unternehmen, die in eine klimaneutrale Zukunft investieren, möchten hiermit natürlich auch werben. Aber nur eine rechtskonforme Werbung bringt den gewünschten Marketingerfolg. Eine Klage wegen wettbewerbsrechtlicher Fehler durch einen Umweltschutzverband, muss vermieden werden. Wie groß die Gefahr einer solchen Klage ist, zeigen die Gerichtsentscheidungen zur Werbung mit „klimaneutralen“ Produkten, die mit zunehmender Geschwindigkeit ergehen.
In unserer Veranstaltung zeigen wir Ihnen, wie Sie mit „Greenwashing“ die gewünschten Effekte erzielen, egal ob beim Grünstrombezug, bei der Verwirklichung ökologischer Gegenleistungen, bei der CO2-Kompensation oder beim „klimaneutralen“ Marketing.
Hinweise zur Buchung:
Mit unseren Veranstaltungen möchten wir Unternehmen insb. auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft unterstützen. Energieberatern, anderen Dienstleistern und Privatpersonen können wir daher die Teilnahme nicht ermöglichen.
Falls Sie wegen unternehmensinterner Gründe unsere Buchungsmaske nicht nutzen können, schicken wir Ihnen auch gern per E-Mail ein Angebot zur Teilnahme zu. Bei Interesse melden Sie sich gern bei Maria Drefs (drefs@ritter-gent.de).
I. Motive für industrielle Klimaneutralität:
II. Rechtliche Vorgaben zur CO2-Einsparung:
III. Herkunftsnachweise:
IV. Ökologische Gegenleistungen:
V. Werbung mit „klimaneutralen“ Produkten:
VI. CO2-Kompensation:
Einzeltarif
Unternehmenstarif (bis zu 5 Benutzern)