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Update folgt: So dokumentieren Sie Ihr EEG-Messkonzept richtig für die Vorlage beim Netzbetreiber (EEG)
In diesem Video erläutert unsere Kollegin Aletta Gerst anhand eines konkreten Beispiels, wie Drittmengen im Rahmen eines Messkonzepts angegrenzt werden sollten. Außerdem erarbeitet sie ein konkretes Muster zur Dokumentation eines Messkonzepts zur Vorlage beim Netzbetreiber.
Wichtiger Hinweis: Mit dem finalen Leitfaden der
Bundesnetzagentur ergeben sich Vereinfachungen bei der
Drittmengenabgrenzung, die in dem Abgrenzungsbeispiel des hiesigen
Videos noch nicht berücksichtigt sind:
- Die BNetzA hat ihre sog. Whitelists erweitert: Kopierer und sog. Multifunktionsdrucker in einem Bürogebäude können pauschal als Bagatelle eingeordnet werden. Der Stromverbrauch des Druckers in unserem Video-Beispiel ist nicht mehr als Drittverbrauch abzugrenzen.
- Die BNetzA erlaubt bei den sog. vagabundierenden Dritten (das sind z.B. die Handwerker in unserem Video) die Schätzung auf Basis einer exemplarischen Messung.
- Bei
der EEG-Eigenerzeugung erkennt die BNetzA jetzt eine
Worst-Case-Schätzung für den Nachweis der ¼-Stunden-Zeitgleichheit an.
Der Stromverbrauch des Handwerkers aus dem Video kann, wenn die
maximalen Leistungsaufnahmewerte der Stromverbrauchsgeräte bekannt sind,
dauerhaft geschätzt werden: maximale Leistungsaufnahme multipliziert
mit einer Viertelstunde = maximaler Drittverbrauch je Viertelstunde.