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Alle Unternehmen, die eine energierechtliche Privilegierung nutzen, müssen ihren Selbstverbrauch vom Drittverbrauch abgrenzen. Eigenerzeuger und BesAR-Unternehmen müssen die Abgrenzung ab dem 1. Januar 2021 sogar über ein gesetzeskonformes Messkonzept sicherstellen. Fehlt die Abgrenzung oder ist sie mangelhaft, droht der Verlust der Privilegierung für die nicht abgegrenzte, vermischte Strommenge.
Mit unserem Tutorial geben wir Ihnen in 17 Videos von 10-15 Minuten die vollständige Anleitung für die Drittmengenabgrenzung, Errichtung von Messkonzepten und Erfüllung von Meldepflichten mit einer Fülle von Praxistipps an die Hand. Wir betrachten das EEG, KWKG, StromSt, StromNEV, KAV, ISO 50.001. Dabei beschränken wir uns nicht auf rechtliche Ausführungen, sondern die Experten von der Heinz Lackmann GmbH & Co. KG erläutern Ihnen darüber hinaus die technischen Anforderungen an Messkonzepte und deren Errichtung/Betrieb, WP/StB Stefan Bartscher gibt Ihnen Tipps zur Testierung und Auditor Mark Jüttner von der cp energie GmbH zum ISO-Messkonzept.
Wir geben Ihnen bis zum 31. Dezember 2020 eine Aktualitätszusage. Mit dem endgültigen Hinweis der BNetzA zu Messen und Schätzen und bei Gesetzesänderungen werden wir schnellstmöglichst Update-Videos bereitstellen.
Unser Tutorial richtet sich ausschließlich an stromverbrauchende Unternehmen, die für ihre Standorte ein Drittmengenabgrenzung vornehmen müssen. Energieberatern und anderen Dienstleistern können wir daher die Teilnahme nicht ermöglichen.
Hinweis zur Buchung: Falls Sie wegen unternehmensinterner Gründe unsere Buchungsmaske nicht nicht nutzen können, schicken wir Ihnen auch gern per E-Mail ein Angebot zur Teilnahme zu. Bei Interesse melden Sie sich gern bei Maria Drefs (drefs@ritter-gent.de).