Die Ukraine-Krise stellt deutsche Industrieunternehmen aktuell – neben weiteren drängenden Themen – vor eine zusätzliche Herausforderung: Was passiert, wenn die verfügbare Gasmenge nicht mehr zur Versorgung aller Gaskunden ausreicht? Welche Regelungen gelten nach EU- und nationalem Recht für die Gasknappheit? Wer wird noch versorgt, wenn anderen schon das Gas ausgeht? Und was ist Unternehmen in diesen Fällen zu raten?
Die Teilnehmer an unserem "RGC-Mandantenbriefing zu einer möglichen Gasmangellage" vom 08.03.2022 können kostenfrei die Videoaufzeichnung der Veranstaltung und die Vortragsunterlagen herunterladen.
Konnten Sie an unserer Veranstaltung nicht teilnehmen, haben Sie hier die Möglichkeit, sich nachträglich kostenfrei anzumelden und sich die Videoaufzeichnung somit Download der Vortragsunterlagen freischalten zu lassen.
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Die aufgezeichnete Veranstaltung hat folgende Agenda:
I. Überblick zur Auseinandersetzung mit der Gasmangellage
II. Relevante Rechtsgrundlagen im Überblick
III. Krisenstufen und Notfallplan
IV. Pflichten der Gaslieferanten
V. Pflichten der Gasnetzbetreiber
VI. Hoheitliche Maßnahmen
VII. Leitfaden Krisenvorsorge Gas des BDEW
VIII. Handlungsoptionen für Industrieunternehmen