
© acinquantadue / Fotolia
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Zum 01.01.2021 fiel der Startschuss für den nationalen Emissionshandel, der nicht nur neue Pflichten und Fristen für Inverkehrbringer, sondern auch eine neue Kostenlast für die Verbraucher der erfassten Brennstoffe (z.B. Erdgas) bereithält. Der nationale Emissionshandel besteht nun neben dem bereits etablierten europäischen Emissionshandel und soll die notwendige CO2-Ersparnis herbeiführen. Wie das funktioniert, mit welcher Kostenlast Sie rechnen müssen und welche Entlastungsmöglichkeit es gibt, erklären wir in unseren vier Fachvideos.
In den ersten drei Teilen haben wir die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und die daraus resultierenden Pflichten und Fristen für Sie zusammengefasst – und natürlich Praxisempfehlungen ausgesprochen! Dabei haben wir neben einer Erläuterung des Grundprinzips des BEHG, die Pflichten für die Marktrollen „Inverkehrbringer“ und „Industrie und Gewerbe“ zusammengestellt und in einem Zeitstrahl den zeitlichen Ablauf veranschaulicht. Der vierte Teil ist ist ganz frisch online (20.05.). Dort vermitteln wir Ihnen das benötigte Praxiswissen zum leider sehr komplex ausgefallenen BECV-Beihilfeantrag.
Teil 1: Die Grundlagen des nationalen Emissionshandels
Teil 2: Welche To-do‘s gibt es für Inverkehrbringer
Teil 3: Welche To-do’s gibt es für Industrie und Gewerbe
Teil 4 (jetzt online!): Praxiswissen für Unternehmen zum Beihilfeantrag gemäß BECV
Hinweis zur Buchung: Falls Sie wegen unternehmensinterner Gründe unsere Buchungsmaske nicht nutzen können, schicken wir Ihnen auch gern per E-Mail ein Angebot zur Teilnahme zu. Bei Interesse melden Sie sich gern bei Maria Drefs (drefs@ritter-gent.de)
Teil 1: Die Grundlagen des nationalen Emissionshandels
Teil 2: Welche To-do‘s gibt es für Inverkehrbringer
Teil 3: Welche To-do’s gibt es für Industrie und Gewerbe
Teil 4 (jetzt online!): Praxiswissen für Unternehmen zum Beihilfeantrag gemäß BECV